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Branche
01.49 - Sonstige Tierhaltung

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Zucht und Haltung von halb domestizierten und sonstigen lebenden Tieren: • Strauße und Emus • sonstige Vögel (ohne Geflügel) • Insekten • Kaninchen und sonstige Pelztiere - Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen - Betrieb von Wurmfarmen, Landmolluskenzuchten, Schneckenzuchten usw. - Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons - Imkerei - Zucht und Haltung von Haustieren (ohne Fische): • Katzen und Hunde • Vögel, z. B. Sittiche usw. • Hamster usw. - Zucht und Haltung sonstiger Tiere Diese Klasse umfasst nicht: - Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.70) - Betrieb von Froschfarmen, Krokodilfarmen, Meereswürmerfarmen (s. 03.21, 03.22) - Betrieb von Fischfarmen (s. 03.21, 03.22) - Aufnahme und Dressur von Haustieren (s. 96.09) - Zucht und Haltung von Geflügel (s. 01.47)