Branche
01.49 - Sonstige Tierhaltung
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Zucht und Haltung von halb domestizierten und sonstigen lebenden Tieren:
• Strauße und Emus
• sonstige Vögel (ohne Geflügel)
• Insekten
• Kaninchen und sonstige Pelztiere
- Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen
- Betrieb von Wurmfarmen, Landmolluskenzuchten, Schneckenzuchten usw.
- Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons
- Imkerei
- Zucht und Haltung von Haustieren (ohne Fische):
• Katzen und Hunde
• Vögel, z. B. Sittiche usw.
• Hamster usw.
- Zucht und Haltung sonstiger Tiere
Diese Klasse umfasst nicht:
- Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.70)
- Betrieb von Froschfarmen, Krokodilfarmen, Meereswürmerfarmen (s. 03.21, 03.22)
- Betrieb von Fischfarmen (s. 03.21, 03.22)
- Aufnahme und Dressur von Haustieren (s. 96.09)
- Zucht und Haltung von Geflügel (s. 01.47)
