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Branche
13.30.0 - Veredlung von Textilien und Bekleidung

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Unterklasse umfasst die Veredlung von Textilien und Bekleidung, z. B. durch Bleichen, Färben, Appretieren und ähnliche Verfahren. Diese Unterklasse umfasst: – Bleichen und Färben von textilen Spinnstoffen, Textilwaren, Garnen, Stoffen und Textilien einschließlich Bekleidung – Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von Textilien einschließlich Bekleidung – Bleichen von Jeans – Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien – Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren gekaufter Kleidung – Siebdrucken auf Textilien und Bekleidung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von mit Gummi imprägnierten, beschichteten, überzogenen oder laminierten Spinnstoffen, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 22.19.0) – Färben, Bleichen, Appretieren, Imprägnieren von Textilien und Bekleidung in Verbindung mit Wäscherei und chemischer Reinigung (s. 96.01.0)