Branche
13.96.0 - Herstellung von technischen Textilien
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Bändern und Gurten einschließlich Gewebe aus geklebten Ketten ohne Schuss – Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw. – Herstellung von Verzierungsborten: Besätze, Quasten, Troddeln usw. – Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben – Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und metallisierten Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten, überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen – Herstellung von Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten Kunstfasergarnen – Herstellung von sonstigen behandelten oder beschichteten Geweben: Steifleinen oder ähnliche versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe – Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe, Glühstrumpfgewebe, Schläuchen, Förderbändern und Treibriemen (auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt), Müllergaze, Filtertüchern – Herstellung von Textilerzeugnissen zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen – Herstellung von mit Malerleinwand beklebten Platten und Pausleinen
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Förderbändern und Treibriemen aus Spinnstoffen, Garn oder Cord, die mit Gummi imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 22.19.0) – Herstellung von mit Textilien lediglich verstärkten Platten und Matten aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff (s. 22.19.0, 22.21.0) – Herstellung von Metallgeweben (s. 25.93.0)
