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Branche
15 - Leder, Lederwaren und Schuhe

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen

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Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst das Zurichten und Färben von Pelzen und die Verarbeitung von Fellen zu Leder durch Gerben und Zurichten sowie die Weiterverarbeitung des Leders zu Gebrauchsgegenständen. Sie beinhaltet ferner die Herstellung von gleichartigen Erzeugnissen aus anderen Stoffen (Kunstleder oder Lederersatz), etwa von Schuhwerk aus Gummi, von Reisekoffern und –taschen aus Textilien usw. Die Erzeugnisse aus Lederersatz werden deshalb hier eingereiht, weil das Verfahren zu ihrer Herstellung dem für Erzeugnisse aus Leder ähnelt (z. B. Reisegepäck) und sie oft in der selben statistischen Einheit hergestellt werden.