Branche
15.12 - Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Koffern, Taschen und anderen Waren aus Leder, Kunstleder oder anderen Materialien wie Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, bei denen die gleiche Technologie angewendet wird wie bei Leder
- Herstellung von Sattlerwaren
- Herstellung von nichtmetallischen Uhrarmbändern (z. B. aus Stoff, Leder, Kunststoff)
- Herstellung von verschiedenen Artikeln aus Leder oder Kunstleder: Treibriemen, Dichtungen usw.
- Herstellung von Schnürsenkeln aus Leder
- Herstellung von Reit- und anderen Peitschen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Lederbekleidung (s. 14.11)
- Herstellung von Lederhandschuhen, -hüten und -mützen (s. 14.19)
- Herstellung von Schuhen (s. 15.20)
- Herstellung von Fahrradsätteln (s. 30.92)
- Herstellung von Uhrarmbändern aus Edelmetallen (s. 32.12)
- Herstellung von Uhrarmbändern aus unedlen Metallen (s. 32.13)
- Herstellung von Haltegurten und anderen Gurten für die Berufsausübung (s. 32.99)