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Branche
16.10 - Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Sägen, Hobeln und sonstiges maschinelles Bearbeiten von Holz - Säumen, Schälen und Messern von Rundholz - Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz - Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz - Herstellung von Holzwolle, -mehl, -schnitzeln und -plättchen Diese Klasse umfasst ferner: - Holztrocknung - Imprägnieren und chemisches Behandeln von Holz mit Konservierungs- und anderen Stoffen Diese Klasse umfasst nicht: - Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz (s. 02.20) - Herstellung von für die Verarbeitung zu Sperrholz und Platten ausreichend dünnen Furnieren (s. 16.21) - Herstellung von Schindeln, Stäben und Leisten (s. 16.23) - Herstellung von Brennholz aus Pressholz (s. 16.29)