Branche
16.10 - Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Sägen, Hobeln und sonstiges maschinelles Bearbeiten von Holz
- Säumen, Schälen und Messern von Rundholz
- Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz
- Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz
- Herstellung von Holzwolle, -mehl, -schnitzeln und -plättchen
Diese Klasse umfasst ferner:
- Holztrocknung
- Imprägnieren und chemisches Behandeln von Holz mit Konservierungs- und anderen Stoffen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz (s. 02.20)
- Herstellung von für die Verarbeitung zu Sperrholz und Platten ausreichend dünnen Furnieren (s. 16.21)
- Herstellung von Schindeln, Stäben und Leisten (s. 16.23)
- Herstellung von Brennholz aus Pressholz (s. 16.29)