Branche
18.12 - Drucken (ohne Zeitungen)
Offizielle Branchenbezeichnung: Drucken a. n. g.
Offizielle Branchenbezeichnung: Drucken a. n. g.
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Drucken von Zeitschriften und anderen periodischen Druckschriften, die weniger als viermal wöchentlich erscheinen
- Drucken von Büchern und Broschüren, Musikalien und Notenvorlagen, Karten, Atlanten, Plakaten, Katalogen, Prospekten und anderen Werbedruckschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Wertpapieren, Chipkarten, Alben, Tagebüchern, Kalendern, Formularen und anderen Geschäftsdrucksachen, Familiendrucksachen und anderen Druckerzeugnissen auf Hoch-, Offset-, Tief-, Flexo-, Sieb- und anderen Druckmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Computerdruckern, Prägemaschinen, einschließlich Schnelldruck
- Bedrucken von Textilien, Kunststoff, Glass, Metall, Holz und Keramik
Für die bedruckten Gegenstände besteht üblicherweise Urheberrechtsschutz.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Bedrucken von Etiketten und Anhängern (Lithografie, Tiefdruck, Flexo- oder anderer Druck)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Schreibwaren aus Papier oder Pappe (Hefte, Mappen, Hefter, Ordner, Register, Hauptbücher für die Buchhaltung, Vordrucke usw.), sofern die aufgedruckte Information nicht das Hauptmerkmal darstellt (s. 17.23)
- Verlegen von Druckerzeugnissen (s. 58.1)