Branche
23.52 - Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von gelöschtem und ungelöschtem sowie hydraulischem Kalk
- Herstellung von Gips aus gebranntem Gipsstein oder gebranntem Sulfat
Diese Klasse umfasst ferner:
- Herstellung von gebranntem Dolomit
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Erzeugnissen aus Gips (s. 23.62, 23.69)