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Branche
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Herstellung von Telefon- und Datenkommunikationsgeräten mit einer kabelgestützten oder kabellosen Signalübertragung wie Geräte für Hörfunk- und Fernsehsendeeinrichtungen und für die leitungslose Kommunikation. Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Telefonvermittlungseinrichtungen - Herstellung von schnurlosen Telefongeräten - Hersteller von Nebenstellenanlagen (PBX-Anlagen) - Herstellung von Telefon- und Faxgeräten, einschließlich Anrufbeantworter - Herstellung von Datenübertragungseinrichtungen wie Router, Brücken und Gateways - Herstellung von Sende- und Empfangsantennen - Herstellung von Kabel-TV-Geräten - Herstellung von Funkrufempfängern - Herstellung von Mobiltelefonen - Herstellung von mobilen Telekommunikationsgeräten - Herstellung von Studio- und Sendegeräten für den Hör- und Fernsehfunk, einschließlich Fernsehkameras - Herstellung von Modems (Übertragungsgeräte) - Herstellung von Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, bei denen ein Signal an die Kontrollstation übertragen wird - Herstellung von Rundfunk- und Fernsehsendegeräten - Herstellung von Infrarot-Kommunikationsgeräten (z. B. Fernbedienungsgeräte) Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von elektronischen Bauelementen und Unterbaugruppen für Kommunikationsgeräte, darunter interne/externe Computer-Modems (s. 26.1) - Herstellung von bestückten Leiterplatten (s. 26.12) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 26.20) - Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik (s. 26.40) - Herstellung von GPS-Geräten (s. 26.51) - Herstellung von elektronischen Anzeigetafeln (s. 27.90) - Herstellung von Ampelanlagen (s. 27.90)