Branche
26.30 - Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Herstellung von Telefon- und Datenkommunikationsgeräten mit einer kabelgestützten oder kabellosen Signalübertragung wie Geräte für Hörfunk- und Fernsehsendeeinrichtungen und für die leitungslose Kommunikation.
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Telefonvermittlungseinrichtungen
- Herstellung von schnurlosen Telefongeräten
- Hersteller von Nebenstellenanlagen (PBX-Anlagen)
- Herstellung von Telefon- und Faxgeräten, einschließlich Anrufbeantworter
- Herstellung von Datenübertragungseinrichtungen wie Router, Brücken und Gateways
- Herstellung von Sende- und Empfangsantennen
- Herstellung von Kabel-TV-Geräten
- Herstellung von Funkrufempfängern
- Herstellung von Mobiltelefonen
- Herstellung von mobilen Telekommunikationsgeräten
- Herstellung von Studio- und Sendegeräten für den Hör- und Fernsehfunk, einschließlich Fernsehkameras
- Herstellung von Modems (Übertragungsgeräte)
- Herstellung von Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, bei denen ein Signal an die Kontrollstation übertragen wird
- Herstellung von Rundfunk- und Fernsehsendegeräten
- Herstellung von Infrarot-Kommunikationsgeräten (z. B. Fernbedienungsgeräte)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von elektronischen Bauelementen und Unterbaugruppen für Kommunikationsgeräte, darunter interne/externe Computer-Modems (s. 26.1)
- Herstellung von bestückten Leiterplatten (s. 26.12)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten (s. 26.20)
- Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik (s. 26.40)
- Herstellung von GPS-Geräten (s. 26.51)
- Herstellung von elektronischen Anzeigetafeln (s. 27.90)
- Herstellung von Ampelanlagen (s. 27.90)