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Branche
28.94 - Textil- und Bekleidungsmaschinen

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Textilmaschinen: • Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten, Herstellen, Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen und künstlichen Spinnstoffen • Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffen: Egreniermaschinen, Ballenbrecher, Garnettöffner, Baumwollausbreitmaschinen, Wollwaschmaschinen, Wollkarbonisiermaschinen und andere Maschinen zum Kardieren, Kämmen, Vorspinnen usw. • Spinnmaschinen • Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffgarnen: Haspel-, Schär- und ähnliche Maschinen • Webmaschinen einschließlich Handwebstühle • Wirk- und Strickmaschinen • Netz-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Flecht- und ähnliche Maschinen - Herstellung von Hilfsmaschinen und Teilen und Zubehör für Textilmaschinen: • Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter, Webschützenwechsler, Spindeln und Spindelflügel usw. - Herstellung von Textildruckmaschinen - Herstellung von Maschinen für die Textilveredlung: • Maschinen zum Waschen, Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Beschichten oder Imprägnieren von Geweben • Herstellung von Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben - Herstellung von Maschinen für Wäschereien und Textilreinigungen: • Bügeleimaschinen und Bügelpressen einschließlich Fixierpressen • kommerzielle Waschmaschinen und Trockenmaschinen • Maschinen für die Textilreinigung - Herstellung von Nähmaschinen, Nähmaschinenköpfen und Nähmaschinennadeln (auch für den Haushalt) - Herstellung von Maschinen zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen - Herstellung von Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Leder: • Maschinen zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder • Maschinen zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen, Leder oder Pelzfellen Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Papier- oder Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen (s. 17.29) - Herstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern für den Haushalt (s. 27.51) - Herstellung von Kalandermaschinen (s. 28.29) - Herstellung von Buchbindereimaschinen (s. 28.99)