Branche
28.94 - Textil- und Bekleidungsmaschinen
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Textilmaschinen:
• Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten, Herstellen, Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen und künstlichen Spinnstoffen
• Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffen: Egreniermaschinen, Ballenbrecher, Garnettöffner, Baumwollausbreitmaschinen, Wollwaschmaschinen, Wollkarbonisiermaschinen und andere Maschinen zum Kardieren, Kämmen, Vorspinnen usw.
• Spinnmaschinen
• Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffgarnen: Haspel-, Schär- und ähnliche Maschinen
• Webmaschinen einschließlich Handwebstühle
• Wirk- und Strickmaschinen
• Netz-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Flecht- und ähnliche Maschinen
- Herstellung von Hilfsmaschinen und Teilen und Zubehör für Textilmaschinen:
• Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter, Webschützenwechsler, Spindeln und Spindelflügel usw.
- Herstellung von Textildruckmaschinen
- Herstellung von Maschinen für die Textilveredlung:
• Maschinen zum Waschen, Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Beschichten oder Imprägnieren von Geweben
• Herstellung von Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben
- Herstellung von Maschinen für Wäschereien und Textilreinigungen:
• Bügeleimaschinen und Bügelpressen einschließlich Fixierpressen
• kommerzielle Waschmaschinen und Trockenmaschinen
• Maschinen für die Textilreinigung
- Herstellung von Nähmaschinen, Nähmaschinenköpfen und Nähmaschinennadeln (auch für den Haushalt)
- Herstellung von Maschinen zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen
- Herstellung von Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Leder:
• Maschinen zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder
• Maschinen zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen, Leder oder Pelzfellen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Papier- oder Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen (s. 17.29)
- Herstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern für den Haushalt (s. 27.51)
- Herstellung von Kalandermaschinen (s. 28.29)
- Herstellung von Buchbindereimaschinen (s. 28.99)