Branche
29.31 - Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von elektrischen Ausrüstungsgegenständen wie Lichtmaschinen, Zündkerzen, Zündkabel, elektrische Fensterheber und Türverriegelungen, Einbau von zugekauften Anzeigeinstrumenten in Armaturenbretter, Spannungsregler usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Fahrzeugbatterien (s. 27.20)
- Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Kraftfahrzeuge (s. 27.40)
- Herstellung von Pumpen für Kraftfahrzeuge und Motoren (s. 28.13)