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Branche
30.20.1 - Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Unterklasse umfasst: – Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden – Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Straßenbahnen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge – Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb: ● Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw. – Herstellung von Schienenfahrzeugteilen: ● Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw. – Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau – Herstellung von Sitzen für Schienenfahrzeuge – Werksüberholung und Umbau von Schienenfahrzeugen Diese Unterklasse umfasst nicht: – Herstellung von Elektromotoren (s. 27.11.0) – Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 28.11.0)