Branche
33.20 - Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die fachgerechte Installation von Maschinen. Die Installation von Ausrüstungen, die einen festen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerkes bilden, beispielsweise die elektrische Verkabelung, der Einbau von Rolltreppen, Einbruchsicherungen oder Klimaanlagen gehören zum Baugewerbe/Bau.
Diese Klasse umfasst:
- Installation von Industriemaschinen in Fabrikationsanlagen
- Montage von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
- Installation von sonstigem technischen Bedarf, z. B.:
• nachrichtentechnische Anlagen
• Großrechner (Mainframes) und ähnliche Computer
• Bestrahlungs- und elektromedizinische Geräte
- Abbau von Großmaschinen
- Tätigkeit von Maschinenschlossern
- Einrichten von Maschinen
- Aufbau von Bowlingbahnen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Installation von Aufzügen, Rolltreppen, Automatiktüren, Staubsaugersystemen usw. (s. 43.29)
- Installation von Türen, Treppen, Ladeneinrichtungen, Möbeln usw. (s. 43.32)
- Installieren (Einrichten) von Arbeitsplatzrechnern (PC) (s. 62.09)