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Branche
38.2 - Abfallbehandlung und beseitigung

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Gruppe umfasst die Beseitigung von verschiedenen Abfällen mittels unterschiedlicher Verfahren und die dafür erforderliche Vorbehandlung, z. B.: Behandlung organischer Abfälle zum Zwecke der Entsorgung; Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden oder toten Tieren und von kontaminierten Abfällen sowie von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw.; Verbringung von Abfällen zu Land und Versenkung oder Einleitung in Gewässer; Vergraben oder Unterpflügen von Abfällen; umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken; Abfallverbrennung. Inbegriffen ist auch die Energiegewinnung durch Abfallverbrennung. Diese Gruppe umfasst nicht: - Behandlung und Entsorgung von Abwässern (s. 37.00) - Rückgewinnung von Wertstoffen (s. 38.3)