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Branche
38.21.0 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Unterklasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nicht fester) nicht gefährlicher Abfälle durch: – Betrieb von Deponien – Verbrennen oder andere Verfahren, mit oder ohne damit verbundener Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche oder anderen Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw. – Vorbehandlung organischer u. a. Abfälle zum Zwecke der Beseitigung Diese Unterklasse umfasst nicht: – Betrieb von Kläranlagen (s. 37.00.2) – Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfällen (z. B. Verbrennung von Sondermüll) (s. 38.22.0) – Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32.0) – Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Verringerung der Toxizität von Giftstoffen (s. 39.00.0)