Branche
43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation u. Ausbaugewerbe
Offizielle Branchenbezeichnung: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Offizielle Branchenbezeichnung: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Oberbranchen
Unterbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst den spezialisierten Hoch- und Tiefbau, also die Durchführung von Teilarbeiten an Hoch- und Tiefbauten oder die entsprechenden Vorarbeiten. Im Allgemeinen handelt es sich um spezialisierte Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern. Dazu zählen Tätigkeiten wie Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, Rohbau, Betonbau, Maurerarbeiten, Pflasterarbeiten, Gerüstbau, Dachdeckung usw. Die Errichtung von Stahlkonstruktionen zählt ebenfalls dazu, sofern die Einzelteile nicht von derselben Einheit hergestellt werden. Die Arbeiten des spezialisierten Hoch- und Tiefbaus werden in der Regel von Subunternehmern ausgeführt, besonders die entsprechenden Reparaturarbeiten werden jedoch unmittelbar für den Eigentümer ausgeführt.
Baufertigstellung und Ausbauarbeiten sind ebenfalls eingeschlossen.
Zu dieser Abteilung zählt ferner die Installation aller Arten von Anlagen der Versorgungstechnik, die für die Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden meist auf dem Baugelände ausgeführt, manchmal findet jedoch auch eine werkseitige Vorfertigung statt. Hierunter fallen Tätigkeiten wie die Installation von Gas-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Antennen, Alarmanlagen und sonstigen elektrischen Anlagen, Sprinkleranlagen, Aufzügen, Rolltreppen usw. Ferner zählen dazu Abdichtarbeiten gegen Wasser, Wärme- und Schalldämmung, Blecharbeiten, Installation von Kühlanlagen für kommerzielle Nutzung, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Flughäfen, Häfen usw. Eingeschlossen sind auch die entsprechenden Reparaturarbeiten.
Sonstiger Ausbau beinhaltet Tätigkeiten, die für den Ausbau und die Fertigstellung eines Gebäudes erforderlich sind. Dazu zählen Glaserarbeiten, Putzarbeiten, Maler- und Dekorationsarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett, Teppichböden usw. oder Verkleiden von Wänden mit Materialien wie Fliesen, Tapeten usw., Abschleifen von Fußböden, Zimmerei, Akustikarbeiten, Fassadenreinigung usw. Eingeschlossen sind auch die entsprechenden Reparaturarbeiten.
Die Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.