Branche
50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr:
• Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
• Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. 56.10 und 56.30)
- Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 77.21)
- Vermietung von Handelsschiffen ohne Besatzung (s. 77.34)
- Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. 92.00)