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Branche
50.10 - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr: • Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen • Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw. Diese Klasse umfasst ferner: - Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten) Diese Klasse umfasst nicht: - Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, falls dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt (s. 56.10 und 56.30) - Vermietung von Vergnügungsschiffen und Yachten ohne Besatzung (s. 77.21) - Vermietung von Handelsschiffen ohne Besatzung (s. 77.34) - Betrieb von "schwimmenden Casinos" (s. 92.00)