Branche
52.23 - Flughäfen, Landeplätze, Bodendienste
Offizielle Branchenbezeichnung: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Offizielle Branchenbezeichnung: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
• Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen
• Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
• Bodendienste auf Flughäfen usw.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Frachtumschlag (s. 52.24)
- Betrieb von Flugschulen (s. 85.32 und 85.53)

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