Branche
59 - Film & Kino, Musik, Rundfunkprogramme
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Spiel- und anderen Filmen, einschließlich Video- und DVD-Aufnahmen, zur direkten Vorführung in Kinos oder für Fernsehsendungen; Unterstützungstätigkeiten wie Filmmontage, -schnitt und Untertitelung usw.; den Verleih und Vertrieb von Filmen an andere Wirtschaftszweige, sowie die Filmvorführung. Eingeschlossen ist ebenfalls der Kauf und Verkauf von Filmrechten.
Diese Abteilung umfasst auch die Durchführung von Tonaufnahmen, d. h. Herstellung von Masteraufnahmen und die Veröffentlichung, Bewerbung und den Vertrieb von Tonaufnahmen, das Verlegen von Musik sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tonaufnahme in oder außerhalb von Studios.