Branche
59.12.0 - Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Unterklasse umfasst: – Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Synchronisation, Be- und Untertitelung, Montage von Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme – Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos – Tätigkeiten von Filmmaterialsammlungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht: – Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Kinos) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20.0) – Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 46.43.3) – Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 46.52.0) – Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 47.63.0) – Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. 59.20.1) – Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. Gruppe 60.2) – Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. Gruppe 60.2) – Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.20.2) – Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. 74.90.0) – Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (Videotheken) (s. 77.22.0) – Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. 82.99.9) – Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. Gruppe 90.0)