Branche
78 - Personalvermittlung und -überlassung
Offizielle Branchenbezeichnung: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Offizielle Branchenbezeichnung: Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst die Zusammenstellung von Stellenangeboten und die Vermittlung von Bewerbern, wobei die vermittelten Personen nicht bei den Stellenvermittlungsbüros beschäftigt sind, die Überlassung von Arbeitnehmern an Kunden für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand des Kunden aufzustocken, sowie die Bereitstellung sonstiger Arbeitskräfte.
Diese Abteilung umfasst:
- Suche nach und Vermittlung von Führungskräften
- Theateragenturen
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Tätigkeit von Agenten für einzelne Künstler (s. 74.90)