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Branche
81.30 - Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Anlage und Pflege von: • Parks und Gärten für: • private und öffentliche Wohnungen • öffentliche und halböffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen usw.) • kommunale Flächen (Parks, Grünflachen, Friedhöfe usw.) • Verkehrswegebegrünung (Straßen, Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken, Wasserwege, Häfen) • Industrie- und kommerzielle Bauten - Begrünung von: • Gebäuden (Dachgärten, Fassadenbegrünung, Innengärten usw.) • Sportanlagen (Fußballplätze, Golfplätze usw.), Spielplätzen, Liegewiesen und andere Freizeitanlagen • stehenden und fließenden Gewässern (Sammelbecken, wechselfeuchte Gebiete, Teiche, Schwimmbecken, Wassergräben, Wasserläufe, Kläranlagen) - Anpflanzungen zum Schutz vor Lärm, Wind, Erosion, zum Sichtschutz und gegen Blendung Diese Klasse umfasst nicht: - kommerzielle Erzeugung von Pflanzen und Bäumen (s. Abteilungen 01 und 02) - Baumschulen und Forstbaumschulen (s. 01.30 und 02.10) - Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (s. 01.61) - Bautätigkeiten zur Landschaftsgestaltung (s. Abschnitt F) - Landschaftsgestaltung (s. 71.11)