Branche
81.30 - Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Anlage und Pflege von:
• Parks und Gärten für:
• private und öffentliche Wohnungen
• öffentliche und halböffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Kirchen usw.)
• kommunale Flächen (Parks, Grünflachen, Friedhöfe usw.)
• Verkehrswegebegrünung (Straßen, Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken, Wasserwege, Häfen)
• Industrie- und kommerzielle Bauten
- Begrünung von:
• Gebäuden (Dachgärten, Fassadenbegrünung, Innengärten usw.)
• Sportanlagen (Fußballplätze, Golfplätze usw.), Spielplätzen, Liegewiesen und andere Freizeitanlagen
• stehenden und fließenden Gewässern (Sammelbecken, wechselfeuchte Gebiete, Teiche, Schwimmbecken, Wassergräben, Wasserläufe, Kläranlagen)
- Anpflanzungen zum Schutz vor Lärm, Wind, Erosion, zum Sichtschutz und gegen Blendung
Diese Klasse umfasst nicht:
- kommerzielle Erzeugung von Pflanzen und Bäumen (s. Abteilungen 01 und 02)
- Baumschulen und Forstbaumschulen (s. 01.30 und 02.10)
- Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (s. 01.61)
- Bautätigkeiten zur Landschaftsgestaltung (s. Abschnitt F)
- Landschaftsgestaltung (s. 71.11)