85.4 - Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nichttertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe
85.5