Branche
86.90 - Gesundheitswesen a. n. g.
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärzten oder Zahnärzten ausgeübt werden:
• Tätigkeiten von Krankenschwestern, Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Fachkräften der Bereiche Optometrie, Hydrotherapie, medizinische Massage, Beschäftigungstherapie, Sprachtherapie, medizinische Fußpflege, Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur usw.
Diese Leistungen können in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung, jedoch nicht in Krankenhäusern) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause des Patienten oder anderweitig erbracht werden.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Tätigkeiten von zahnärztlichem Hilfspersonal wie Zahntherapeuten, in Schulen tätigen Zahnarzthelferinnen und Dentalhygienikern, die außerhalb von Zahnarztpraxen arbeiten können, aber regelmäßig von Zahnärzten überwacht werden
- Tätigkeiten von medizinischen Labors wie:
• Röntgenlabors und andere Zentren für diagnostische Bildgebung
• Blutanalyselabors
- Tätigkeiten von Blut-, Samen- und Organbanken usw.
- Rettungsdienste und Krankentransport jeder Art, einschließlich in Flugzeugen. Diese Leistungen werden häufig im Rahmen eines medizinischen Notfalleinsatzes erbracht.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechniker (s. 32.50)
- Verlegung von Patienten ohne lebensrettende Ausrüstung oder medizinisches Personal (s. Abteilungen 49, 50 und 51)
- nichtmedizinische Laboruntersuchungen (s. 71.20)
- Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 71.20)
- Krankenhäuser (s. 86.10)
- Arzt- und Zahnarztpraxen (s. 86.2)
- Pflegeheime (s. 87.10)