Diese Gruppe umfasst die Haltung und die Zucht sämtlicher Tiere, mit Ausnahme der Zucht und der Haltung von Wassertieren.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s.
01.62)
- Gewinnung von Fellen und Häuten in Schlachthäusern (s.
10.11)