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Branche
10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Hammel, Kamele usw. - Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern - Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken Diese Klasse umfasst ferner: - Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen - Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern - Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten - Verarbeitung von Schlachtabfällen - Erzeugung von Hautwolle Diese Klasse umfasst nicht: - Auslassen von Geflügelfetten (s. 10.12) - Verpacken von Fleisch (s. 82.92)