Branche
10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Rinder, Schweine, Lämmer, Hammel, Kamele usw.
- Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern
- Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken
Diese Klasse umfasst ferner:
- Schlachtung und Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen
- Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
- Auslassen von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten
- Verarbeitung von Schlachtabfällen
- Erzeugung von Hautwolle
Diese Klasse umfasst nicht:
- Auslassen von Geflügelfetten (s. 10.12)
- Verpacken von Fleisch (s. 82.92)