FERI Economics Kundenportal

Branche
03 - Fischerei und Aquakultur

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst den Fischfang und die Aquakultur, d. h. die Nutzung der Fischereiressourcen aus dem Meer-, Brack- oder Süßwasser zum Zwecke des Fischfangs und des Sammelns von Krusten- und Weichtieren und anderen Meeresprodukten (z. B. Wasserpflanzen, Perlen, Schwämme usw.). Ferner umfasst diese Abteilung Tätigkeiten, die gewöhnlich in die Produktion auf eigene Rechnung integriert sind (z. B. Austernzucht zur Produktion von Perlen). Die Erbringung von Dienstleistungen, die mit der Fischerei und Aquakultur im Süß- und Meereswasser verbunden sind, sind den entsprechenden Fischerei- und Aquakulturtätigkeiten zuzuordnen. Nicht zu dieser Abteilung zählen der Bau und die Reparatur von Schiffen und Booten (s. 30.1 und 33.15) sowie die Sport- und Freizeitfischerei (s. 93.19). Ausgenommen ist auch die Verarbeitung von Fisch, Krusten- und Weichtieren, unabhängig davon, ob sie in Anlagen an Land oder auf Fabrikschiffen erfolgt (s. 10.20).