Branche
10.20 - Fischverarbeitung
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen, Kochen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake, Verarbeitung zu Konserven usw.
- Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets, Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw.
- Herstellung von Fischmehl als Nahrungsmittel für Menschen oder als Futtermittel
- Herstellung von nichtgenießbaren Mehlen und Extrakten von Fischen und anderen Wassertieren
Diese Klasse umfasst ferner:
- Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung
- Verarbeitung von Seealgen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Verarbeitung und Haltbarmachung von Fisch auf Fischereifahrzeugen (s. 03.11)
- Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen (s. 10.11)
- Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 10.41)
- Herstellung von gefrorenen zubereiteten Fischgerichten (s. 10.85)
- Herstellung von Fischsuppen (s. 10.89)