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Branche
10.20 - Fischverarbeitung

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen, Kochen, Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake, Verarbeitung zu Konserven usw. - Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets, Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw. - Herstellung von Fischmehl als Nahrungsmittel für Menschen oder als Futtermittel - Herstellung von nichtgenießbaren Mehlen und Extrakten von Fischen und anderen Wassertieren Diese Klasse umfasst ferner: - Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung - Verarbeitung von Seealgen Diese Klasse umfasst nicht: - Verarbeitung und Haltbarmachung von Fisch auf Fischereifahrzeugen (s. 03.11) - Verarbeitung von Walen an Land oder auf dazu bestimmten Fischereifahrzeugen (s. 10.11) - Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 10.41) - Herstellung von gefrorenen zubereiteten Fischgerichten (s. 10.85) - Herstellung von Fischsuppen (s. 10.89)