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Branche
10 - Nahrungs- und Futtermittel

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

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Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden zur Herstellung von Waren gezählt, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt wird die Einheit dem Handel in Abschnitt G zugeordnet. Die Zubereitung von Nahrungsmitteln zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ist in Abteilung 56 (Gastronomie) eingeordnet. Die Verarbeitung von Schlachtabfällen und –nebenerzeugnissen zu Futtermitteln wird in 10.9 eingeordnet, die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Getränkeabfällen zu Sekundärrohstoffen hingegen in 38.3 und die Entsorgung solcher Abfälle in 38.21. Diese Abteilung umfasst nicht die Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr, etwa in Speisegaststätten.