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Branche
38.21 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nichtfester) nicht gefährlicher Abfälle durch: - Betrieb von Deponien - Verbrennen oder andere Verfahren, mit oder ohne damit verbundene Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche oder anderen Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw. - Vorbehandlung organischer Abfälle zum Zwecke der Beseitigung Diese Klasse umfasst nicht: - Verbrennung von Sondermüll (s. 38.22) - Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32) - Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Entseuchung bzw. Vorbehandlung toxischer Stoffe (s. 39.00)