Branche
38.21 - Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung (fester und nichtfester) nicht gefährlicher Abfälle durch:
- Betrieb von Deponien
- Verbrennen oder andere Verfahren, mit oder ohne damit verbundene Erzeugung von Elektrizität, Dampf, Kompost, Ersatzbrennstoffen, Biogas, Asche oder anderen Nebenprodukten zur Weiterverwendung usw.
- Vorbehandlung organischer Abfälle zum Zwecke der Beseitigung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Verbrennung von Sondermüll (s. 38.22)
- Betrieb von Anlagen, in denen vermischte Wertstoffe wie z. B. Papier, Kunststoffe, leere Getränkedosen und Metalle sortiert werden (s. 38.32)
- Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Entseuchung bzw. Vorbehandlung toxischer Stoffe (s. 39.00)