Branche
13.96 - Technische Textilien
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von technischen Textilien
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von technischen Textilien
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Bändern und Gurten einschließlich Gewebe aus geklebten Ketten ohne Schuss
- Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw.
- Herstellung von Verzierungsborten: Besätze, Quasten, Troddeln usw.
- Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben
- Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und metallisierten Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten, überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen
- Herstellung von Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten Kunstfasergarnen
- Herstellung von sonstigen behandelten oder beschichteten Geweben: Steifleinen oder ähnliche versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe
- Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe, Gewebe dafür
- Herstellung von Glühstrumpfgewebe, Schläuchen, Förderbändern und Treibriemen (auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt), Müllergaze, Filtertüchern
- Herstellung von Textilerzeugnissen zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen
- Herstellung von mit Malerleinwand beklebten Platten und Pausleinen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Förderbändern und Treibriemen aus Spinnstoffen, Garn oder Cord, die mit Gummi imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 22.19)
- Herstellung von mit Textilien lediglich verstärkten Platten und Matten aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff (s. 22.19, 22.21)
- Herstellung von Metallgeweben (s. 25.93)