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Branche
13.96 - Technische Textilien

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von technischen Textilien

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Bändern und Gurten einschließlich Gewebe aus geklebten Ketten ohne Schuss - Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw. - Herstellung von Verzierungsborten: Besätze, Quasten, Troddeln usw. - Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben - Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und metallisierten Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten, überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen - Herstellung von Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten Kunstfasergarnen - Herstellung von sonstigen behandelten oder beschichteten Geweben: Steifleinen oder ähnliche versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe - Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe, Gewebe dafür - Herstellung von Glühstrumpfgewebe, Schläuchen, Förderbändern und Treibriemen (auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt), Müllergaze, Filtertüchern - Herstellung von Textilerzeugnissen zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen - Herstellung von mit Malerleinwand beklebten Platten und Pausleinen Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Förderbändern und Treibriemen aus Spinnstoffen, Garn oder Cord, die mit Gummi imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert sind, wenn Gummi den Hauptbestandteil darstellt (s. 22.19) - Herstellung von mit Textilien lediglich verstärkten Platten und Matten aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff (s. 22.19, 22.21) - Herstellung von Metallgeweben (s. 25.93)