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Branche
15.20 - Herstellung von Schuhen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Schuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschließlich Gießverfahren (Ausnahmen siehe unten) - Herstellung von Schuhteilen aus Leder: Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze usw. - Herstellung von Zugstiefeln, Gamaschen u. Ä. Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle (s. 14.19) - Herstellung von Schuhteilen aus Holz (z. B. Absätze und Leisten) (s. 16.29) - Herstellung von Absätzen und Sohlen für Gummistiefel und –schuhe sowie von anderen Gummiteilen für Schuhe (s. 22.19) - Herstellung von Kunststoffteilen für Schuhe (s. 22.29) - Herstellung von Skischuhen (s. 32.30) - Herstellung von orthopädischen Schuhen (s. 32.50)