Branche
15.20 - Herstellung von Schuhen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Schuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren einschließlich Gießverfahren (Ausnahmen siehe unten)
- Herstellung von Schuhteilen aus Leder: Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze usw.
- Herstellung von Zugstiefeln, Gamaschen u. Ä.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle (s. 14.19)
- Herstellung von Schuhteilen aus Holz (z. B. Absätze und Leisten) (s. 16.29)
- Herstellung von Absätzen und Sohlen für Gummistiefel und –schuhe sowie von anderen Gummiteilen für Schuhe (s. 22.19)
- Herstellung von Kunststoffteilen für Schuhe (s. 22.29)
- Herstellung von Skischuhen (s. 32.30)
- Herstellung von orthopädischen Schuhen (s. 32.50)