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Branche
28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen - Herstellung von Einachsschleppern - Herstellung von Mähmaschinen einschließlich Rasenmähern - Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern mit Selbstlade- und Entladevorrichtung - Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Bodenbearbeitung, zum Pflanzen oder Düngen: • Pflüge, Stalldungstreuer, Sämaschinen, Eggen usw. - Herstellung von Ernte- und Dreschmaschinen: • Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw. - Herstellung von Melkmaschinen - Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen - Herstellung von verschiedenen landwirtschaftlichen Maschinen: • Maschinen für Geflügelhaltung und Imkerei, Futteraufbereitungsmaschinen usw. • Maschinen zum Säubern, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst usw. Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Handwerkzeugen mit Kraftantrieb (s. 25.73) - Herstellung von Fördergeräten für landwirtschaftliche Zwecke (s. 28.22) - Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 28.24) - Herstellung von Milchzentrifugen (s. 28.93) - Herstellung von Maschinen, Apparaten und Geräten zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten (s. 28.93) - Herstellung von Sattelstraßenzugmaschinen (s. 29.10) - Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 29.20)