Branche
28.30 - Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
- Herstellung von Einachsschleppern
- Herstellung von Mähmaschinen einschließlich Rasenmähern
- Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern mit Selbstlade- und Entladevorrichtung
- Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Bodenbearbeitung, zum Pflanzen oder Düngen:
• Pflüge, Stalldungstreuer, Sämaschinen, Eggen usw.
- Herstellung von Ernte- und Dreschmaschinen:
• Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw.
- Herstellung von Melkmaschinen
- Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen
- Herstellung von verschiedenen landwirtschaftlichen Maschinen:
• Maschinen für Geflügelhaltung und Imkerei, Futteraufbereitungsmaschinen usw.
• Maschinen zum Säubern, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Handwerkzeugen mit Kraftantrieb (s. 25.73)
- Herstellung von Fördergeräten für landwirtschaftliche Zwecke (s. 28.22)
- Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb (s. 28.24)
- Herstellung von Milchzentrifugen (s. 28.93)
- Herstellung von Maschinen, Apparaten und Geräten zum Reinigen, Sortieren oder Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten (s. 28.93)
- Herstellung von Sattelstraßenzugmaschinen (s. 29.10)
- Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 29.20)