Branche
30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst den Bau von Schiffen, außer Boote und Yachten für Sport- und Freizeitzwecke, und von schwimmenden Vorrichtungen:
Diese Klasse umfasst:
- Bau von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung:
• Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Schlepper usw.
- Bau von Kriegsschiffen
- Bau von Fischereifahrzeugen und von Fisch verarbeitenden Fabrikschiffen
Diese Klasse umfasst ferner:
- Bau von Luftkissenfahrzeugen (ohne Luftkissenfahrzeugen für Freizeitzwecke)
- Bau von schwimmenden oder tauchenden Bohrplattformen
- Bau von schwimmenden Vorrichtungen:
• Schwimmdocks, Pontons, Kofferdämme, schwimmende Landungsbrücken, Bojen, Schwimmtanks, Schuten, Leichter, Schwimmkräne, aufblasbare Flöße nicht für Freizeitzwecke usw.
- Herstellung von Schiffssegmenten und schwimmenden Vorrichtungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Teilen von Wasserfahrzeugen, außer Rumpfgrundelementen:
• Herstellung von Segeln (s. 13.92)
• Herstellung von Schiffsschrauben (s. 25.99)
• Herstellung von Ankern aus Eisen oder Stahl (s. 25.99)
• Herstellung von Schiffsmotoren (s. 28.11)
- Herstellung von Navigationsinstrumenten (s. 26.51)
- Herstellung von Lampen und Leuchten für Schiffe (s. 27.40)
- Bau von Amphibienfahrzeugen (s. 29.10)
- Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen für Freizeitzwecke (s. 30.12)
- spezialisierte Instandhaltung und Reparatur von Schiffen und schwimmenden Einrichtungen (s. 33.15)
- Schiffsverschrottung (s. 38.31)
- Innenausstattung von Booten (s. 43.3)