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Branche
30.11 - Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst den Bau von Schiffen, außer Boote und Yachten für Sport- und Freizeitzwecke, und von schwimmenden Vorrichtungen: Diese Klasse umfasst: - Bau von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung: • Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Schlepper usw. - Bau von Kriegsschiffen - Bau von Fischereifahrzeugen und von Fisch verarbeitenden Fabrikschiffen Diese Klasse umfasst ferner: - Bau von Luftkissenfahrzeugen (ohne Luftkissenfahrzeugen für Freizeitzwecke) - Bau von schwimmenden oder tauchenden Bohrplattformen - Bau von schwimmenden Vorrichtungen: • Schwimmdocks, Pontons, Kofferdämme, schwimmende Landungsbrücken, Bojen, Schwimmtanks, Schuten, Leichter, Schwimmkräne, aufblasbare Flöße nicht für Freizeitzwecke usw. - Herstellung von Schiffssegmenten und schwimmenden Vorrichtungen Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Teilen von Wasserfahrzeugen, außer Rumpfgrundelementen: • Herstellung von Segeln (s. 13.92) • Herstellung von Schiffsschrauben (s. 25.99) • Herstellung von Ankern aus Eisen oder Stahl (s. 25.99) • Herstellung von Schiffsmotoren (s. 28.11) - Herstellung von Navigationsinstrumenten (s. 26.51) - Herstellung von Lampen und Leuchten für Schiffe (s. 27.40) - Bau von Amphibienfahrzeugen (s. 29.10) - Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen für Freizeitzwecke (s. 30.12) - spezialisierte Instandhaltung und Reparatur von Schiffen und schwimmenden Einrichtungen (s. 33.15) - Schiffsverschrottung (s. 38.31) - Innenausstattung von Booten (s. 43.3)