Branche
28.11 - Verbrennungsmotoren und Turbinen
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
Oberbranchen
Berichte
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren und Teilen davon außer für Luft- und Straßenfahrzeuge:
• Schiffsmotoren
• Schienenfahrzeugmotoren
- Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern und dergleichen für alle Kolbenverbrennungsmotoren, Dieselmotoren usw.
- Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Kolbenverbrennungsmotoren
- Herstellung von Turbinen und Teilen dafür:
• Dampfturbinen
• Wasserkraftturbinen, Wasserräder und Steuervorrichtungen dafür
• Windturbinen
• Gasturbinen (ohne Turbo-Strahltrieb- und Turbo-Propellertriebwerke für den Antrieb von Flugzeugen)
- Herstellung von Dampfturbinenanlagen
- Herstellung von Turbinen-Generator-Aggregaten
- Herstellung von Industiemotoren
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Generatoren zur Stromerzeugung (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11)
- Herstellung von Motor-Generatoren-Aggregaten (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11)
- Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Verbrennungsmotoren (s. 29.31)
- Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 29.10, 30.30, 30.91)
- Herstellung von Turbo-Strahl- und Turbo-Propellertriebwerke (s. 30.30)