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Branche
28.11 - Verbrennungsmotoren und Turbinen

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren und Teilen davon außer für Luft- und Straßenfahrzeuge: • Schiffsmotoren • Schienenfahrzeugmotoren - Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern und dergleichen für alle Kolbenverbrennungsmotoren, Dieselmotoren usw. - Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Kolbenverbrennungsmotoren - Herstellung von Turbinen und Teilen dafür: • Dampfturbinen • Wasserkraftturbinen, Wasserräder und Steuervorrichtungen dafür • Windturbinen • Gasturbinen (ohne Turbo-Strahltrieb- und Turbo-Propellertriebwerke für den Antrieb von Flugzeugen) - Herstellung von Dampfturbinenanlagen - Herstellung von Turbinen-Generator-Aggregaten - Herstellung von Industiemotoren Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von Generatoren zur Stromerzeugung (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11) - Herstellung von Motor-Generatoren-Aggregaten (außer Turbinen-Generator-Aggregaten) (s. 27.11) - Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Verbrennungsmotoren (s. 29.31) - Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 29.10, 30.30, 30.91) - Herstellung von Turbo-Strahl- und Turbo-Propellertriebwerke (s. 30.30)