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Branche
30.20 - Schienenfahrzeugbau

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden - Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Straßenbahnen, Güterwagen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge - Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb: • Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw. - Herstellung von Schienenfahrzeugteilen: • Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw. Diese Klasse umfasst ferner: - Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau - Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Binnenwasserstraßen, Straßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Flughäfen usw. - Herstellung von Sitzen für Schienenfahrzeuge Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von unmontierten Schienen (s. 24.10) - Herstellung von montiertem Gleismaterial (s. 25.99) - Herstellung von Elektromotoren (s. 27.11) - Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten (s. 27.90) - Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 28.11)