Branche
30.20 - Schienenfahrzeugbau
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Schienenfahrzeugen, die elektrisch, mit Dieselkraftstoff, Dampf oder anderweitig betrieben werden
- Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb: Triebwagen, Straßenbahnen, Güterwagen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Dienstfahrzeuge
- Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb:
• Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen, Kranwagen, Tender usw.
- Herstellung von Schienenfahrzeugteilen:
• Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten, Übergänge usw.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Herstellung von Schienenfahrzeugen für den Einsatz im Bergbau
- Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Binnenwasserstraßen, Straßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Flughäfen usw.
- Herstellung von Sitzen für Schienenfahrzeuge
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von unmontierten Schienen (s. 24.10)
- Herstellung von montiertem Gleismaterial (s. 25.99)
- Herstellung von Elektromotoren (s. 27.11)
- Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten (s. 27.90)
- Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 28.11)