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Branche
38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Sammlung von nicht gefährlichen festen Abfällen (Müll) auf kommunaler Ebene; z. B. Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren Behältern, Containern usw. Diese Abfälle können gemischte verwertbare Stoffe enthalten. - Sammlung von recyclingfähigen Stoffen - Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen Diese Klasse umfasst ferner: - Sammlung von Bauschutt und Abbruchmaterial - Sammlung und Beseitigung von Abbruchstoffen, Schutt und Gebüsch - Sammlung von Abfällen aus Textilfabriken - Betrieb von Umladestationen für nicht gefährliche Abfälle Diese Klasse umfasst nicht: - Sammlung gefährlicher Abfälle (s. 38.12) - Betrieb von Deponien für nicht gefährliche Abfälle (s. 38.21) - Betrieb von Anlagen, in denen gemischte verwertbare Stoffe wie Papier, Kunststoffe u. Ä. nach Kategorien sortiert werden (s. 38.32)