Branche
38.11 - Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Sammlung von nicht gefährlichen festen Abfällen (Müll) auf kommunaler Ebene; z. B. Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren Behältern, Containern usw. Diese Abfälle können gemischte verwertbare Stoffe enthalten.
- Sammlung von recyclingfähigen Stoffen
- Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
Diese Klasse umfasst ferner:
- Sammlung von Bauschutt und Abbruchmaterial
- Sammlung und Beseitigung von Abbruchstoffen, Schutt und Gebüsch
- Sammlung von Abfällen aus Textilfabriken
- Betrieb von Umladestationen für nicht gefährliche Abfälle
Diese Klasse umfasst nicht:
- Sammlung gefährlicher Abfälle (s. 38.12)
- Betrieb von Deponien für nicht gefährliche Abfälle (s. 38.21)
- Betrieb von Anlagen, in denen gemischte verwertbare Stoffe wie Papier, Kunststoffe u. Ä. nach Kategorien sortiert werden (s. 38.32)
