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Branche
58.29 - Verlegen von sonstiger Software

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschließlich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung: • Betriebssysteme • Berufliche und andere Anwendungen Diese Klasse umfasst nicht: - Vervielfältigung von Software (s. 18.20) - Einzelhandel mit nichtkundenspezifischer Software (s. 47.41) - Herstellung von Software ohne Verlegen (einschließlich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt) im Lohnauftrag (s. 62.01) - Online-Bereitstellung von Software (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 63.11)