Branche
58.29 - Verlegen von sonstiger Software
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Verlegen von (nichtkundenspezifischer) Standardsoftware einschließlich Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung:
• Betriebssysteme
• Berufliche und andere Anwendungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Software (s. 18.20)
- Einzelhandel mit nichtkundenspezifischer Software (s. 47.41)
- Herstellung von Software ohne Verlegen (einschließlich Übersetzung oder Anpassung der Standardsoftware an einen bestimmten Markt) im Lohnauftrag (s. 62.01)
- Online-Bereitstellung von Software (Hosting von Anwendungen und Anwenderdiensten) (s. 63.11)