Branche
18.20 - Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Vervielfältigung von Schallplatten, CDs und Bändern mit Musik- oder sonstigen Tonaufnahmen anhand von Masterbändern
- Vervielfältigung von CDs, DVDs und Videobändern mit Film- und sonstigen Bildaufnahmen anhand von Masterbändern
- Vervielfältigung von Masteraufzeichnungen von Software und Daten auf Disketten, CDs und Magnetbändern
Diese Klasse umfasst nicht:
- Vervielfältigen von Druckerzeugnissen (s. 18.11, 18.12)
- Verlegen von Software (s. 58.2)
- Herstellung und Vertrieb von Filmen und Videobändern auf DVD und ähnlichen Datenträgern (s. 59.11, 59.12, 59.13)
- Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser (s. 59.12)
- Herstellung von Masteraufzeichnungen für Schallplatten oder andere Tonträger (s. 59.20)