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Branche
59.12 - Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Be- und Untertitelung, Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme. Diese Klasse umfasst ferner: - Tätigkeiten von Filmsammlungen usw. Diese Klasse umfasst nicht: - Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20) - Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 46.43) - Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 46.52) - Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 47.63) - Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.20) - Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (s. 77.22) - Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. 90.0)