Branche
59.12 - Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst Tätigkeiten der Nachbearbeitung wie Montage, Überspielen von Film auf Band, Be- und Untertitelung, Vor- und Nachspann, Schrifteinblendung, Computergrafik, Animation und Spezialeffekte, Entwicklung und Bearbeitung von Filmen sowie Tätigkeiten von Aufnahmestudios und Spezialstudios für Trickfilme.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Tätigkeiten von Filmsammlungen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20)
- Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 46.43)
- Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 46.52)
- Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 47.63)
- Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.20)
- Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (s. 77.22)
- Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. 90.0)