Branche
93.11 - Betrieb von Sportanlagen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden (diese Anlagen können offen, geschlossen oder lediglich überdacht und mit Zuschauersitzplätzen ausgestattet sein):
• Fußball-, Hockey-, Kricket- und Rugbystadien
• Rennbahnen für Auto-, Hunde oder Pferderennen
• Schwimmbäder und -stadien
• Leichtathletikstadien
• Wintersportarenen und -stadien
• Eishockeystadien
• Boxstadien
• Golfplätze
• Bowlingbahnen
- Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Vereinigungen, in deren eigenen Einrichtungen
Diese Klasse umfasst das Management dieser Einrichtungen und die Bereitstellung von Betriebspersonal.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Betrieb von Skiliften (s. 49.39)
- Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (s. 77.21)
- Fitnesszentren (s. 93.13)
- Tätigkeiten in Parks und an Stränden im Zusammenhang mit Sport, Erholung und Freizeit (s. 93.29)
