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Branche
93.11 - Betrieb von Sportanlagen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden (diese Anlagen können offen, geschlossen oder lediglich überdacht und mit Zuschauersitzplätzen ausgestattet sein): • Fußball-, Hockey-, Kricket- und Rugbystadien • Rennbahnen für Auto-, Hunde oder Pferderennen • Schwimmbäder und -stadien • Leichtathletikstadien • Wintersportarenen und -stadien • Eishockeystadien • Boxstadien • Golfplätze • Bowlingbahnen - Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Vereinigungen, in deren eigenen Einrichtungen Diese Klasse umfasst das Management dieser Einrichtungen und die Bereitstellung von Betriebspersonal. Diese Klasse umfasst nicht: - Betrieb von Skiliften (s. 49.39) - Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (s. 77.21) - Fitnesszentren (s. 93.13) - Tätigkeiten in Parks und an Stränden im Zusammenhang mit Sport, Erholung und Freizeit (s. 93.29)