Branche
39.00 - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig, z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
- Dekontaminierung von Industrieanlagen oder –standorten, einschließlich Nuklearanlagen und –standorten
- Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch Einsammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien
- Beseitigung von Öl- und anderen Verschmutzungen zu Land und zu Wasser
- Entseuchung bzw. Vorbehandlung von toxischen Stoffen wie Asbest, Bleifarbe usw.
- Beseitigung von Landminen und Ähnlichem (einschließlich Detonation)
- sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.61)
- Reinigen von Wasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 36.00)
- Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21)
- Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 38.22)
- Kehren und Reinigen von Straßen usw. (s. 81.29)