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Branche
38.22 - Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Vorbehandlung und Beseitigung von (festen und nichtfesten) gefährlichen Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Diese Klasse umfasst: - Betrieb von Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle - Behandlung und Entsorgung von kontaminierten lebenden oder toten Tieren und von kontaminierten Abfällen - Verbrennung gefährlicher Abfälle - umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken - Behandlung, Beseitigung und Lagerung radioaktiver Abfälle, einschließlich: • Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern • Umhüllung und Vorbehandlung von radioaktiven Abfällen zum Zwecke ihrer Lagerung Diese Klasse umfasst nicht: - Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (s. 20.13) - Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle (s. 38.21) - Dekontaminierung und Säuberung von Böden oder Wasser; Verringerung der Toxizität von Giftstoffen (s. 39.00)