Branche
03.11 - Meeresfischerei
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- kommerzielle Hochsee- und Küstenfischerei
- Fang von Meereskrusten- und -weichtieren
- Walfang
- Fang von Meerestieren: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw.
Diese Klasse umfasst ferner:
- Tätigkeiten von Spezialschiffen für Fischfang und Fischverarbeitung/-konservierung
- Sammeln sonstiger Meerestiere und –materialien: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Fang von Meeressäugetieren, mit Ausnahme von Walen, z. B. Walrosse und Robben (s. 01.70)
- Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen (s. 10.11)
- Verarbeitung von Fischen, Krusten- und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in Fabriken an Land (s. 10.20)
- Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten) (s. 50.10)
- Tätigkeiten der Fischereiinspektion und des Fischereischutzes sowie Patrouillendienste (s. 84.24)
- Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen (s. 93.19)
- Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19)