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Branche
03.11 - Meeresfischerei

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - kommerzielle Hochsee- und Küstenfischerei - Fang von Meereskrusten- und -weichtieren - Walfang - Fang von Meerestieren: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw. Diese Klasse umfasst ferner: - Tätigkeiten von Spezialschiffen für Fischfang und Fischverarbeitung/-konservierung - Sammeln sonstiger Meerestiere und –materialien: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen Diese Klasse umfasst nicht: - Fang von Meeressäugetieren, mit Ausnahme von Walen, z. B. Walrosse und Robben (s. 01.70) - Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen (s. 10.11) - Verarbeitung von Fischen, Krusten- und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in Fabriken an Land (s. 10.20) - Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung für den Hochsee- und Küstenverkehr (z. B. für Fischfangfahrten) (s. 50.10) - Tätigkeiten der Fischereiinspektion und des Fischereischutzes sowie Patrouillendienste (s. 84.24) - Sport- und Freizeitfischerei und damit verbundene Dienstleistungen (s. 93.19) - Betrieb von Fischteichen für Sportfischerei (s. 93.19)