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Branche
10.85 - Fertiggerichte

Offizielle Branchenbezeichnung: Herstellung von Fertiggerichten

Oberbranchen

Berichte

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst die Herstellung von fertigen (d. h. zubereiteten, gewürzten und gegarten) Gerichten. Diese Gerichte werden durch die Verarbeitung haltbar gemacht, etwa durch Tiefkühlen oder Verpacken in Konservendosen. Diese Gerichte sind für den Wiederverkauf verpackt und gekennzeichnet, d. h., dass diese Klasse die Zubereitung von Gerichten zum sofortigen Verzehr nicht umfasst. Um als Gericht zu gelten, müssen diese Zubereitungen aus mindestens zwei Zutaten (außer Gewürzen usw.) bestehen. Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel) - Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich Fisch mit Pommes frites - Herstellung von Gemüsefertiggerichten - Herstellung von gefrorener oder auf andere Weise haltbar gemachter Pizza Diese Klasse umfasst ferner: - Herstellung von Gerichten einer regionalen oder nationalen Küche Diese Klasse umfasst nicht: - Herstellung von frischen Nahrungsmitteln oder solchen mit weniger als zwei Zutaten: siehe die entsprechende Klasse in Abteilung 10 - Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln (s. 10.89) - Einzelhandel mit Fertiggerichten in Verkaufsräumen (s. 47.11, 47.29) - Großhandel mit Fertiggerichten (s. 46.38) - Tätigkeiten von Caterern und Kantinen (s. 56.29)