Branche
15.11 - Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Gerben, Färben und Zurichten von Fellen und Häuten
- Herstellung von Sämisch-, Pergament-, Lack- oder metallisiertem Leder
- Herstellung von Lederfaserstoff
- Schaben, Scheren, Rupfen, Gerben, Bleichen und Färben von (noch behaarten) Fellen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Erzeugung von Fellen und Häuten bei der Tierhaltung (s. 01.4)
- Erzeugung von Fellen und Häuten beim Schlachten (s. 10.11)
- Herstellung von Lederbekleidung (s. 14.11)
- Herstellung von Kunstleder nicht auf der Grundlage von natürlichem Leder (s. 22.19, 22.29)