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Branche
15.11 - Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Gerben, Färben und Zurichten von Fellen und Häuten - Herstellung von Sämisch-, Pergament-, Lack- oder metallisiertem Leder - Herstellung von Lederfaserstoff - Schaben, Scheren, Rupfen, Gerben, Bleichen und Färben von (noch behaarten) Fellen Diese Klasse umfasst nicht: - Erzeugung von Fellen und Häuten bei der Tierhaltung (s. 01.4) - Erzeugung von Fellen und Häuten beim Schlachten (s. 10.11) - Herstellung von Lederbekleidung (s. 14.11) - Herstellung von Kunstleder nicht auf der Grundlage von natürlichem Leder (s. 22.19, 22.29)