Branche
59.11 - Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Filmen, Videos und Fernsehprogrammen (Fernsehserien, Dokumentarfilme usw.) und Werbespots.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Filmen (außer Vervielfältigung von Kinofilmen zwecks Verleih an Lichtspielhäuser) sowie von Tonbändern, Videofilmen, CDs und DVDs anhand von Masterbändern (s. 18.20)
- Großhandel mit bespielten Videobändern, CDs und DVDs (s. 46.43)
- Großhandel mit unbespielten Videobändern und unbeschriebenen CDs (s. 46.52)
- Einzelhandel mit Videobändern, CDs und DVDs (s. 47.63)
- Nachbearbeitung (s. 59.12)
- Ton- und Hörbuchaufnahmen (s. 59.20)
- Ausstrahlung von Fernsehprogrammen (s. 60.2)
- Herstellung kompletter Programme von Fernsehsendern (s. 60.2)
- Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.20)
- Vermittlungsagenturen für Schauspieler und Künstler (s. 74.90)
- Verleih von Videobändern und DVDs an die Allgemeinheit (s. 77.22)
- Echtzeit- (d. h. simultane) Untertitelung von Live-Fernsehaufnahmen von Auftritten, Sitzungen, Konferenzen usw. (s. 82.99)
- Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielern, Zeichnern, Regisseuren, Bühnenbildnern und Filmtechnikern (s. 90.0)