Branche
14.20 - Herstellung von Pelzwaren
Oberbranchen
Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Pelzwaren:
• Pelzbekleidung, -besatz und -zubehör
• zusammengesetzte Pelzfelle wie "ausgelassene" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen usw.
• verschiedene Waren aus Pelzfellen: Brücken, Teppiche, nichtausgestopfte Sitzkissen, Poliertücher für den industriellen Bedarf
Diese Klasse umfasst nicht:
- Erzeugung von rohen Pelzfellen (s. 01.4, 01.70)
- Herstellung von rohen Fellen und Häuten (s. 10.11)
- Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben) (s. 13.20, 13.91)
- Herstellung von Pelzkappen und -mützen (s. 14.19)
- Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz (s. 14.19)
- Zurichten und Färben von Fellen (s. 15.11)
- Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz (s. 15.20)