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Branche
14.20 - Herstellung von Pelzwaren

Oberbranchen

Einschlüsse und Ausschlüsse
Diese Klasse umfasst: - Herstellung von Pelzwaren: • Pelzbekleidung, -besatz und -zubehör • zusammengesetzte Pelzfelle wie "ausgelassene" Pelzfelle, Platten, Matten, Streifen usw. • verschiedene Waren aus Pelzfellen: Brücken, Teppiche, nichtausgestopfte Sitzkissen, Poliertücher für den industriellen Bedarf Diese Klasse umfasst nicht: - Erzeugung von rohen Pelzfellen (s. 01.4, 01.70) - Herstellung von rohen Fellen und Häuten (s. 10.11) - Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben) (s. 13.20, 13.91) - Herstellung von Pelzkappen und -mützen (s. 14.19) - Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz (s. 14.19) - Zurichten und Färben von Fellen (s. 15.11) - Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz (s. 15.20)